Putbus (M). Derzeit wird der Zustand der 48 bekannten Naturdenkmale im Biosphärenreservat Südost-Rügen auf ihren Zustand geprüft. Ziel der Prüfung ist die Verkehrssicherheit und die Notwendigkeit von Pflege- und Schutzmaßnahmen.
Naturdenkmale sind gemäß des Landesnaturschutzgesetzes M-V „Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist“. Die Festsetzung bezieht allerdings auch die für den Schutz notwendige Umgebung der Naturdenkmale mit ein. Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Schädigung der Naturdenkmale führen, sind daher nicht erlaubt. Die Naturdenkmale sind durch kleine fünfeckige Schilder mit einer Eule gekennzeichnet und so für Einheimische und Gäste leicht erkennbar.
Sollten Eigentümer auf ihren Grundstücken besondere Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen (bis zu 5 Hektar) feststellen, können sie sich an das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen wenden, um deren Eignung für eine Unterschutzstellung als Naturdenkmal prüfen zu lassen. Zu den bisher bekanntesten Naturdenkmalen im Biosphärenreservat Südost-Rügen zählen der rund 1600 Tonnen schwere Buskam vor Göhren oder der Breitenstein in den Zicker Bergen.
(Foto: Biosphärenreservat Südost-Rügen / Weitere Informationen: Biosphärenreservat Südost-Rügen)
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